FAQ

Ist ein Asylantrag der beste Weg?

Ein Asylantrag kann a) auf Grund des langwierigen Verfahrens b) der Lebensumstände bis zu einer Entscheidung und c) der Ungewissheit einer Anerkennung, immer nur die letzte Wahl sein. Bevor man einen Asylantrag in Österreich stellt, sollte man sich daher erkundigen, ob es andere Möglichkeiten der Einwanderung gibt: Wenn man einen Hochschulabschluss oder eine anerkannte Ausbildung hat, kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsangebot annehmen. Wenn der Partner oder die Partnerin bereits in Österreich lebt, kann man möglicherweise im Rahmen der Familienzusammenführung nachziehen.

Wer kann in Österreich als Flüchtling anerkannt werden?

Man wird als „asylberechtigt“ oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, wenn man das Heimatland aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der eigenen politischen Überzeugung verlassen musste. Wenn im Heimatland ein Bürgerkrieg herrscht, oder wenn man so krank ist, dass man nicht ausreisen kann, oder wenn die Behandlung im Heimatland unmöglich ist, darf man vorübergehend in Österreich bleiben.

Wie stehen meine Chancen als Lesbe / Schwuler / Bisexuelle/r / Trans* / Intersexperson Asyl in Österreich zu erhalten?

Auch als Lesbe, Schwuler, Bisexuelle_r oder Trans* kann man sich auf eine Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention berufen. Das heißt aber nicht, dass man schon dann anerkannt wird, wenn man belegen kann, dass man lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* ist. Grundsätzlich muss man darlegen können, dass man konkret gefährdet ist. Die Behörden treffen hierzu eine Einzelfallentscheidung, bei der sie die persönliche Vorgeschichte berücksichtigen. Daher sind die Chancen einer Anerkennung um so höher, je konkreter man eine persönliche Verfolgung darlegen und möglichst belegen kann.

Haben Sie die Möglichkeit, mir bei der Ausreise nach Österreich zu helfen?

Wir können nicht helfen, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu bekommen. Wir unterstützen Menschen, die wegen schwierigen Lebensumständen bereits in Österreich sind und einen Asylantrag gestellt haben oder vorhaben, ihn in nächster Zukunft zu stellen. Unsere Hilfe ist ausschließlich humanitär, wir können die Entscheidung der Behörden nicht beeinflussen. Wir können auch niemandem dabei helfen, nach Österreich einzureisen.

Was soll ich mitnehmen?

Man darf grundsätzlich auch ohne Papiere oder einen Reisepass einen Asylantrag stellen und die Asylgründe geltend machen. Da die Behörde die Glaubwürdigkeit der geschilderten Verfolgung beurteilt, erhöhen jegliche Beweise die Chancen, anerkannt zu werden. Hierbei können Fotos, Videos, polizeiliche Bestätigungen, Haftbescheinigungen, ärztliche Atteste oder sogar Bestätigungen von Bekannten helfen. Es kommt nicht darauf an, dass man die schlechte Gesamtsituation darstellen und belegen kann, sondern die eigene Situation. Die Entscheider_innen stellen manchmal kritische Nachfragen zur eigenen Geschichte. Wenn dabei auffällt, dass ein Detail nicht stimmen kann oder gefälschte Dokumente identifiziert werden, führt dies zur Ablehnung des Antrags. Außerdem sollte man alle persönlichen Dokumente mitnehmen, die man hat (Geburtsurkunde, Schulabschlusszeugnis, andere Bildungsnachweise, Scheidungsurkunde, Bestätigung der Namensänderung u.s.w.). Man wird sie zwar nicht unbedingt für die Antragsstellung, aber möglicherweise für das weitere Leben in Österreich gebrauchen können.

Ist es möglich, den Asylantrag in den österreichischen Auslandsvertretungen (Botschaften) zu stellen?

Nein. Um einen Asylantrag zu stellen, muss man sich tatsächlich in Österreich aufhalten. Es ist nicht möglich, einen Asylantrag bei den Auslandsvertretungen zu stellen.

Wo und wie stell ich einen Asylantrag?

Ein Asylantrag kann bei jeder Polizeidienststelle bzw. vor einzelnen Polizeibeamt_innen in Österreich gestellt werden. Man sollte den Antrag möglichst sofort nach der Einreise stellen. Bei der Polizei erfolgt die Registrierung und Aufnahme der Personalien. Es werden Fotos gemacht und Fingerabdrücke abgenommen. Es können schon einige Fragen zum Herkunftsland, Reiseweg und Familienangehörigen gestellt werden. Hierfür ist ein_e Dolmetscher_in anwesend. Der nächste Schritt führt in das Erstaufnahmezentrum (z.B. Traiskirchen), hier wird überprüft, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist. (Dublin-Verfahren). Während dieser Zeit erhalten Asylsuchende eine grüne Karte. Stellt Österreich fest für das Asylverfahren verantwortlich zu sein, erhält der Asylsuchende eine weiße Karte und wird einem Bundesland zur Grundversorgung zu gewiesen. Die Grundversorgung bedeutet, dass man Krankenversichert, Wohnung, Essen und Taschengeld vom Staat erhält. Die Höhe kommt auf die Form der Unterbringung an. In Heimen, die Essen zur Verfügung stellen, erhalten Geflüchtete derzeit 40€ im Monat an Taschengeld. Wenn selbst gekocht wird, gibt es z.B. tägliches Essensgeld. Wer privat untergebracht ist (also keine Grundversorgungseinrichtung, kein Heim) erhält 120,-€ Wohn- und 200,-€ Unterhaltsgeld. Die Verteilung in die Bundesländer erfolgt nach einer bestimmten Quote und man hat darauf eigentlich keinen Einfluss. Aufgrund von Verhandlungen mit der Stadt Wien, ist es Queer Base möglich LGBTIQ-Refugees in die Grundversorgung nach Wien zu holen. Man muss sich während des gesamten Verfahrens in dem zugewiesenen Bundesland aufhalten und darf dies nur mit Genehmigung verlassen. Man erhält dann eine Fahrkarte in ein Flüchtlingsheim und muss sich innerhalb einer bestimmten Frist dort melden. Dort wartet man auf die Einladung zu einer Anhörung, in der man seine individuelle Geschichte erzählen muss. Die Einladung erhält man per Post in seinem Wohnheim.

Wir haben Kinder. Dürfen wir sie mitnehmen?

Ab einem Alter von 16 Jahren werden Jugendliche im Asylverfahren als Erwachsene behandelt und müssen eine von ihren Eltern unabhängige Anhörung durchlaufen. Sie werden aber zusammen mit den Eltern im Heim untergebracht.

Wie lange dauert die Entscheidung in einem Asylverfahren?

Von einigen Monaten bis zu einigen Jahren. Es gibt keine festgelegten Fristen. Eine Prognose ist unmöglich. Das Einzige, was man tun kann, ist, sich in Geduld zu üben und zu warten. Man muss unbedingt regelmäßig nach der Post schauen, da Fristen auch dann laufen, wenn man Briefe nicht abholt. Wichtig ist, immer eine Meldeadresse zu haben und bei Umzug diese dem Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen bekannt zu geben. Wenn man einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt hat, muss man diese unbedingt informieren, wenn man umzieht.

Reicht es, wenn ich mit irgendeinem Schengen-Visum direkt nach Österreich komme?

Nach der Dublin-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages das Land zuständig, was das Visum erteilt hat. Wenn man z.B. mit einem finnischen Visum nach Österreich einreist (weil man es einfacher bekommt) und dann Asyl beantragt, wird man nach Finnland abgeschoben. Das gleiche passiert, wenn man über ein anderes EU-Land, Island, Norwegen oder die Schweiz einreist oder dort schon einen Asylantrag gestellt hat. Das bedeutet, dass man nur dann gesicherten Zugang zum österreichischen Asylverfahren hat, wenn man direkt einreist.

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Die Beteiligung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin an der Antragsstellung und an der Anhörung ist nicht zwingend notwendig. Trotzdem empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden. Ihre Ratschläge und Kontrolle des Verfahrens können dabei helfen, viele mögliche Fehler zu vermeiden. Wichtig ist, dass man eine auf das Asylverfahren spezialisierte Person aussucht. Queer Base begleitet zu den Interviews und unterstützt bei der Suche nach Rechtsvertretung.

Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Die genaue Summe kann nur der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin nach einem Erstgespräch nennen. Für ein solches Gespräch sollte man zwischen 50 und 100 EUR einplanen. Die Kosten für die anwaltliche Betreuung des Verfahrens hängen von vielen Faktoren ab, z.B. von der Komplexität der Situation, der Familienzusammensetzung und von der Frage, ob gegen einen Ablehnungsbescheid gerichtlich vorgegangen werden muss. Für die Betreuung des behördlichen Anerkennungsverfahrens sollten für eine Einzelperson zwischen 400 und 700 EUR kalkuliert werden.

Ist es wahr, dass Flüchtlinge viele Jahre keine Arbeitserlaubnis bekommen?

Während des laufenden Verfahrens ist es – bis auf wenige Ausnahmen – für Asylwerbende verboten zu arbeiten.

Ist es wahr, dass Flüchtlinge in den Heimen wie Menschen zweiter Klasse leben?

Angestellte der Behörden dürfen niemanden wie Menschen zweiter Klasse behandeln. In Österreich ist Gleichbehandlung aller Menschen rechtlich verankert und die Diskriminierung auf Grund der Herkunft oder der geschlechtlichen Identität verboten. Das schließt natürlich nicht aus, dass auch einzelne Mitglieder der Behörden gegen diese Regeln verstoßen. In solchen Fällen hat man das Recht, sich hierüber bei deren Vorgesetzten zu beschweren. Queer Base unterstützt LGBTIQ Flüchtlinge, wenn sie Probleme in ihrer Unterbringung haben, insbesondere wenn sie von Gewalt bedroht sind. Wir versuchen dann andere Unterbringung zu ermöglichen.

Ist es wahr, dass die Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern schlecht sind?

Ja, das ist in großen Teilen wahr. Die Lebensbedingungen sind in vielen Flüchtlingsheimen weit davon entfernt, ideal zu sein. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man in der Anfangszeit des Lebens in Österreich weniger komfortabel leben wird, als man im Herkunftsland gelebt hat.

Ich habe kaum Geld. Wie werde ich meinen Unterhalt bestreiten?

Am gleichen Tag, an dem man Asylantrag stellt, wird einem Wohnraum, Krankenversicherung und eine kleine Geldsumme zur Verfügung gestellt. In den Heimen bekommt man entweder kostenlose Mahlzeiten, Bettzeug und Hygieneartikel oder man erhält eine kleine Summe Geld, um selbständig einkaufen zu können. Das Geld erfordert Sparsamkeit, reicht für die Deckung der Grundbedürfnisse aber aus.

Wie werde ich mich verständigen? Ich kann kein Deutsch. Kann ich die Sprache im Heim lernen?

Bei den Gesprächen mit der Asylbehörde wird immer ein_e Dolmetscher_in gestellt: während der Antragsstellung, bei allen planmäßigen Behördengängen und während der Anhörung. Die Kosten für einen Sprachkurs werden erst dann vom Staat übernommen, wenn man als Flüchtling anerkannt wurde. Solange das Asylverfahren noch andauert, gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Sprachkurs. In einigen Städten gibt es jedoch ehrenamtliche Organisationen, die kostenlose Deutschkurse anbieten. Während des Aufenthalts im Flüchtlingsheim hat man viel Freizeit. Diese Zeit kann man dafür nutzen, Deutsch selbstständig zu lernen, z.B. mit Hilfe des Internets oder mit Lehrbücher.

Wir sind zusammen gekommen, wir sind ein Paar. Dürfen wir zusammen leben?

Wenn man den Antrag als Familie stellt, gibt es ein gemeinsames Asylverfahren. Wenn man ein nicht verheiratetes und/oder gleichgeschlechtliches Paar ist, muss man darauf unbedingt ganz am Anfang vor der Verteilung hinweisen.

Kann ich im Lager ohne Angst vor Schikane leben?

Schikanierung durch die Behörden und die Heimleitung ist gesetzlich verboten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es im Zusammenleben mit anderen Menschen im Heim zu Problemen kommt. Homo- und Transphobie kann aber speziell für LGBTIQ Flüchtlinge zu einer zusätzlichen Belastung führen. Wer Angst vor Übergriffen hat und deswegen nicht erzählen kann, warum er oder sie geflohen ist, hat weniger Sozialkontakte und geringere Unterstützung unter den Refugees. Die Behörden versuchen, den Menschen in Flüchtlingslagern physische Unversehrtheit zu garantieren. Aber psychischer Druck, Unbehagen und unangenehme Situationen sind sehr wahrscheinlich. Man soll seinerseits alles dafür tun, um Konflikte zu vermeiden, wenn aber der Druck zu groß wird, gibt es die Möglichkeit Queer Base zu kontaktieren.

Was soll ich tun, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde?

Gegen eine ablehnende Entscheidung hat man die Möglichkeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Spätestens hier sollte man sich so schnell wie möglich von spezialisierten Rechtsanwält_innen beraten lassen. Die Fristen stehen in dem Ablehnungsbescheid, können sehr kurz sein und beginnen bereits mit Zustellung der Entscheidung. Wenn man nichts gegen eine ablehnende Entscheidung unternimmt, muss man in der Regel innerhalb einer Frist von 30 Tagen aus Österreich ausreisen. Wenn man nicht ausreist, kann man abgeschoben werden. Wenn man in Österreich bereits  ein Asylverfahren durchgeführt hat, kann man in einem anderen EU-Staat, Norwegen, Island und der Schweiz keinen Asylantrag mehr stellen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns an, wir versuchen diese zu beantworten.
asylum[at]queerbase.at