LGBTIQ Geflüchtete – Ankommen in der Queer Base

Queer Base – Welcome and Support for LGBTIQ Refugees ist eine Organisation von Menschen mit und ohne Fluchterfahrung in Wien, die geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Interpersonen bei ihrem Asylverfahren und danach unterstützt. Dass die Verteidigung der Rechte dieser sozial besonders verletzbaren Gruppe auch unter verschärften asylrechtlichen Bedingungen erfolgreich sein kann, zeigt Marty Huber.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Interpersonen sowie Queers (LGBTIQ) werden in über 70 Ländern der Welt kriminalisiert, von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt bedroht oder dazu gezwungen, versteckt zu leben bzw. zu heiraten. In der Hoffnung auf Unversehrtheit und ein besseres Leben machen sich viele auf den Weg und flüchten in Länder, von denen sie sich Schutz und ein wenig Normalität erhoffen.

Asylrechtliche Rahmenbedingungen

In Österreich ist es seit längerer Zeit möglich, unter dem Titel „Angehörige einer sozialen Gruppe“ Asyl aufgrund von homo- bzw. transfeindlicher Verfolgung zu beantragen. Auf EU-Ebene wurde diese Möglichkeit erst durch eine 2013 erlassene Richtlinie explizit. Diese verbesserte die Chancen von LGBTIQ-Geflüchteten, anerkannt zu werden. Wie auch in anderen Asylverfahren muss jedoch persönliche Verfolgung nachgewiesen werden.

Glaubwürdigkeit spielt dabei eine tragende Rolle und sorgt immer wieder für Diskussionsstoff und fragliche Methoden, zum Beispiel wenn es darum geht, Schwulsein nachzuweisen. In Tschechien etwa wurden Asylwerbenden pornografische Videos vorgespielt, um deren sexuelle Orientierung festzustellen. Auch kam es vor, dass Fragen nach sexuellen Praktiken den Nachweis über die sexuelle Orientierung liefern sollten. Diese Form der intimen Befragung wurde im Dezember 2014 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für menschenunwürdig erklärt.

Ebenso verboten wurde die Ablehnung des Asylstatus aufgrund von innerstaatlichen Fluchtmöglichkeiten. Das betrifft etwa die Argumentation, dass eine Lesbe, deren Sexualität noch nicht polizeilich erfasst wurde, durch Umzug in einen anderen Teil des Staates der Verfolgung und Verurteilung entgehen könne, wenn sie ihre Sexualität nicht auslebt. Die Aufforderung, die eigene Sexualität nicht zu leben, wurde ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof als eine menschenrechtswidrige Rechtspraxis erkannt und verboten.

Rechtliche Verbesserungen, und neue Probleme

In diesem Sinn haben sich die rechtlichen Voraussetzungen in den letzten Jahren verbessert. Jedoch gibt es strukturelle Probleme, die – zusätzlich zu den generellen Verschärfungen der Asylgesetzgebung in Österreich – die Situation von LGBTIQ-Geflüchteten verschlechtern. Schon jetzt ist für manche der Asylantrag an sich ein schwieriger Schritt. Je nach gesellschaftlichen Hintergründen und Erfahrungen mit homo- und transfeindlichen Behörden ist das Coming Out vor der österreichischen Polizei eine der auftretenden Schwierigkeiten. Grundsätzlich gilt nämlich: umso früher die (wahren) Fluchtgründe angegeben werden, desto besser ist es für den Verfahrensverlauf und für die Glaubwürdigkeit.

Für manche Geflüchteten, die jahrelang versteckt gelebt haben, sind aber nicht nur die österreichischen Beamt_innen eine Herausforderung. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere die Community-Übersetzer_innen in den Verfahren ein besonderes Hemmnis darstellen, sich zu öffnen. Viele LGBTIQ-Geflüchtete haben Angst, sich vor Angehörigen ihrer eigenen Herkunftscommunity zu outen, aus berechtigter Sorge, somit auch in diesem Kontext als homosexuell oder Transperson bekannt zu werden. Teilweise kommt es durch Übersetzende auch zu Falschinformationen. Zum Beispiel haben uns mehrere Geflüchtete berichtet, dass in Registrierungszentren auf die Frage nach der Möglichkeit, aufgrund von Homosexualität in Österreich Asyl zu bekommen, mit Nein geantwortet wurde. Ob dies aus Uninformiertheit oder mit Absicht passiert, ist nicht festzustellen. Jedoch zeigt es auf, dass LGBTIQ mit verschiedenen Hürden zu rechnen haben.

Die eben in Kraft getretene Asylnovelle verschärft diese Probleme enorm. Insbesondere die angedachten Schnellverfahren an den Grenzen sind allgemein für traumatisierte Geflüchtete eine immense Belastung. Manche LGBTIQ geben sich dann lieber als allgemeine Kriegsflüchtlinge aus, ohne zu wissen, dass sie mit der derzeitigen Regelung von Asyl auf Zeit bei Kriegsende zurückgeschickt werden können, auch wenn sich die Situation von LGBTIQ in ihren Herkunftsländern nicht gebessert hat. Problematisch ist weiters die pauschalisierte Erklärung von Ländern zu sicheren Drittstaaten, wie sie etwa Deutschland mit Marokko, Tunesien, Ägypten oder auch der Türkei etabliert hat. Kommt es zu keinen Einzelfallprüfungen mehr, haben LGBTIQ aus diesen Ländern mit einem Schlag ihr Recht auf ein Asylverfahren verloren, obwohl es dort nachgewiesenermaßen Verfolgung gibt.

Doch auch wenn es LGBTIQ-Geflüchtete in ein Asylverfahren in Österreich schaffen, ist nicht sicher, dass sie hier einen fairen Zugang zum Verfahren erhalten. Das hat mit der speziellen Situation und sozialen Verletzbarkeit von LGBTIQs zu tun. Viele von ihnen sind in ihren Unterbringungen nicht vor weiteren Gewaltübergriffen geschützt. Im Gegenteil beteiligen sich nicht nur andere Asylwerbende, sondern auch Betreiber_innen von Unterkünften an Mobbing bis hin zu körperlichen Übergriffen und sexualisierter Gewalt. Daraus folgt, dass viele ihre Grundversorgungseinrichtungen verlassen, um in Wien Hilfe zu suchen. Doch mit dieser Handlung erfolgt der Verlust des Anspruches auf Grundversorgung, also Zugang zu Wohnen, Versicherung und Ernährung.

Staatliche Aufgaben – strukturelle Veränderungen

Aufgrund dieser Ausgangssituation war es notwendig, strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Es wurden deshalb Verhandlungen mit der Stadt Wien geführt, um eine zielgruppengerechte Versorgung von LGBTIQ-Geflüchteten zu ermöglichen. Denn unter den dargestellten Umständen kann nicht von einem Zugang zu einem fairen Verfahren dieser mehrfach diskriminierten sozialen Gruppe gesprochen werden. Menschen, die in ihrer Unterkunft nicht sagen können, warum sie geflohen sind, die Angst vor Bedrohung und um ihre körperliche Unversehrtheit haben, sehen sich in der Folge mit großen Problemen konfrontiert, bei der Einvernahme glaubwürdig darlegen zu können, warum sie fliehen mussten.

Nach den ersten Verhandlungsrunden und Gesprächen mit dem Fonds Soziales Wien (FSW) bekamen die Aktivist_innen im April 2015 die Zusage, dass die Stadt sich bereit erklärt, LGBTIQ-Geflüchtete aktiv in die lokale Grundversorgung zu holen und wenn nötig diese auch aus den Bundesländern nach Wien zu transferieren. Im August 2015 wurde die Queer Base unter der Beteiligung von Menschen mit und ohne Fluchterfahrung gegründet. Die Gründer_innen kommen aus den Ländern Irak, Iran, Tschetschenien, Russland, Tadschikistan, Nigeria, Österreich und Frankreich.

Sicheres Wohnen, Community und Unterstützung

Der Zugang zur Grundversorgung war ein wichtiger Meilenstein. Die nächste große Herausforderung zeigte sich mit der Organisation von leistbarem Wohnraum. Neben einer schon existierenden Flüchtlingswohnung wurde zuerst der Fokus auf Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) gelegt. Bis heute stellen WGs Platz zur Verfügung, teilweise ohne weitere Kosten, teilweise mit der finanziellen Unterstützung von Queer Base. Seit Juni 2015 gibt es eine Kooperation mit dem Diakonie-Projekt Lares, das mittlerweile mehrere LGBTIQ-WGs betreibt. Im August wurde ein kleines Einfamilienhaus in Aspern angemietet, das seit Dezember unabhängig von LGBTIQ-Geflüchteten bewohnt und verwaltet wird. Ein weiteres Hausprojekt in Kooperation mit der Diakonie ist in Vorbereitung.

Jeden Donnerstag findet in der Türkis Rosa Lila Villa das sogenannte FreiRäumchen statt, ein nicht kommerzieller Rahmen zum Austauschen, Vernetzen und Kennenlernen. Ein Buddy-System, das die schon länger in Wien lebende LGBTIQ-Community mit den Neuankommenden vernetzt, ist gerade am Entstehen, zusätzlich gibt es Deutsch als Zweitsprache-Kurse.

Die Queer Base bietet neben spezifischer Rechtsberatung auch Begleitung zu den Einvernahmen. Diese ist insbesondere für jene von Bedeutung, für die das Coming Out vor einer Behörde ein hohe Schwelle darstellt. LGBTIQ als anerkannte Übersetzer_innen im Asylverfahren sind ein nächster Entwicklungsschritt: Im Kontext der Queer Base, der Treffen und Beratungen sind LGBTIQ-Refugees und anerkannte Flüchtlinge in Übersetzungsarbeit involviert und stehen als Expert_innen für das Verfahren mit ihrer Innensicht bereit.

Diese Version des Textes erschien auf dem Mosaik Blog.

An English version of the text appeared on the blog of the European Agency for Fundamental Rights. See more

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